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   OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04   

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OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04 (https://dejure.org/2008,12817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.09.2008 - 5 B 289/04 (https://dejure.org/2008,12817)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. September 2008 - 5 B 289/04 (https://dejure.org/2008,12817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 29 Abs. 1, § 29 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verteilungsregelung ohne Differenzierung zwischen dem vierten und fünften und sechsten Vollgeschoss trotz entsprechender Bebaubarkeit von Grundstücken im Abrechnungsgebiet; Vollgeschossmaßstab (auch als Nutzungsflächenmaßstab bezeichnet) im ...

  • Judicialis

    SächsKAG § 29 Abs. 1; ; SächsKAG § 29 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsKAG § 29 Abs. 1; SächsKAG § 29 Abs. 2
    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Vollgeschossmaßstab; Grundsatz der regionalen Teilbarkeit; Grundsatz der Typengerechtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Chemnitz, 18.02.2004 - 1 K 2305/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 18. Februar 2004 - 1 K 2305/00 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgericht Chemnitz vom 18.2.2004 - 1 K 2305/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die zur Sache gehörenden Akten der Beklagten, die Verfahrensakten des Verwaltungsgerichts Chemnitz (1 K 715/00, 1 K 2305/00) sowie die Verfahrensakten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Geschossigkeit beim Beitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Während im Erschließungsbeitragsrecht die bundesrechtlichen Rechtsgrundsätze der Abgabengleichheit und der Vorhersehbarkeit an Abgabenpflichten eine Vollständigkeit der satzungsgemäßen Verteilungsregelung in dem Sinne erfordern, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands in allen Gebieten ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind, oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit), kommt es im Ausbaubeitragsrecht für die Beantwortung der Frage, ob eine Verteilungsregelung geeignet ist, in einem bestimmten Fall eine Beitragspflicht entstehen zu lassen, nicht auf die Verhältnisse in der gesamten Gemeinde, sondern auf die Verhältnisse in dem jeweils in Rede stehenden Abrechnungsgebiet an (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.2.2005 - 4/2 L 500/04 -, zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 26.2.2004 - 1 M 242/03 -, zitiert nach juris; OVG Münster, Urt. v. 28.8.2001 - 15 A 465/99 - NVwZ-RR 2002, 299; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 120/03 - NVwZ-RR 2004, 142).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur solange zu "rechtfertigen", als nicht mehr als 10 v. H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, KStZ 1987, 11; siehe auch BVerwG, Urt. v. 16.9.1981, KStZ 1982, 69).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur solange zu "rechtfertigen", als nicht mehr als 10 v. H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, KStZ 1987, 11; siehe auch BVerwG, Urt. v. 16.9.1981, KStZ 1982, 69).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 120/03

    Abrechnungsfähigkeit; Aufwand; Aufwandsverteilung; Autofreiheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Während im Erschließungsbeitragsrecht die bundesrechtlichen Rechtsgrundsätze der Abgabengleichheit und der Vorhersehbarkeit an Abgabenpflichten eine Vollständigkeit der satzungsgemäßen Verteilungsregelung in dem Sinne erfordern, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands in allen Gebieten ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind, oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit), kommt es im Ausbaubeitragsrecht für die Beantwortung der Frage, ob eine Verteilungsregelung geeignet ist, in einem bestimmten Fall eine Beitragspflicht entstehen zu lassen, nicht auf die Verhältnisse in der gesamten Gemeinde, sondern auf die Verhältnisse in dem jeweils in Rede stehenden Abrechnungsgebiet an (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.2.2005 - 4/2 L 500/04 -, zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 26.2.2004 - 1 M 242/03 -, zitiert nach juris; OVG Münster, Urt. v. 28.8.2001 - 15 A 465/99 - NVwZ-RR 2002, 299; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 120/03 - NVwZ-RR 2004, 142).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2004 - 1 M 242/03
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Während im Erschließungsbeitragsrecht die bundesrechtlichen Rechtsgrundsätze der Abgabengleichheit und der Vorhersehbarkeit an Abgabenpflichten eine Vollständigkeit der satzungsgemäßen Verteilungsregelung in dem Sinne erfordern, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands in allen Gebieten ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind, oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit), kommt es im Ausbaubeitragsrecht für die Beantwortung der Frage, ob eine Verteilungsregelung geeignet ist, in einem bestimmten Fall eine Beitragspflicht entstehen zu lassen, nicht auf die Verhältnisse in der gesamten Gemeinde, sondern auf die Verhältnisse in dem jeweils in Rede stehenden Abrechnungsgebiet an (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.2.2005 - 4/2 L 500/04 -, zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 26.2.2004 - 1 M 242/03 -, zitiert nach juris; OVG Münster, Urt. v. 28.8.2001 - 15 A 465/99 - NVwZ-RR 2002, 299; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 120/03 - NVwZ-RR 2004, 142).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 500/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Während im Erschließungsbeitragsrecht die bundesrechtlichen Rechtsgrundsätze der Abgabengleichheit und der Vorhersehbarkeit an Abgabenpflichten eine Vollständigkeit der satzungsgemäßen Verteilungsregelung in dem Sinne erfordern, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands in allen Gebieten ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind, oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (Grundsatz der konkreten Vollständigkeit), kommt es im Ausbaubeitragsrecht für die Beantwortung der Frage, ob eine Verteilungsregelung geeignet ist, in einem bestimmten Fall eine Beitragspflicht entstehen zu lassen, nicht auf die Verhältnisse in der gesamten Gemeinde, sondern auf die Verhältnisse in dem jeweils in Rede stehenden Abrechnungsgebiet an (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.2.2005 - 4/2 L 500/04 -, zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 26.2.2004 - 1 M 242/03 -, zitiert nach juris; OVG Münster, Urt. v. 28.8.2001 - 15 A 465/99 - NVwZ-RR 2002, 299; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 120/03 - NVwZ-RR 2004, 142).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04
    Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

  • OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 B 6/03

    Rückwirkung, Einnahmebeschaffungsgrundsatz, Vorrang des speziellen Entgeltes

  • OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03

    Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme

  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete

    33 3. Mit der Fertigstellung der abgerechneten Straße und dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung im Dezember 2006 (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 27, und v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 54) ist die sachliche Beitragspflicht für die dadurch gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG bevorteilten Grundstücke entstanden.

    Bei dem nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Vollgeschossmaßstab (u. a. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 88), den die Beklagte hier gewählt hat, wirkt sich ein solches Erdkabel auf die mit dem Nutzungsfaktor von 1, 5 zu bewertende bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks nicht aus.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Der Beitrag muss der Höhe nach berechenbar und der entstandene Aufwand im Erschließungsbeitragsrecht und dem Recht der einmaligen Straßenausbaubeiträge - wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe - zumindest ermittlungsfähig sein (vgl. BVerwG, st. Rspr. seit dem Urt. v. 22. August 1975 - 4 C 11.73 - zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 19 Rdnr. 5 ff. zu Erschließungsbeiträgen; OVG Sachsen-Anhalt, st. Rspr. seit Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - VGH Hessen, Urt. v. 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 - OVG Thüringen, Urt. v. 23. November 2012 - 4 EO 571/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - VGH Bayern, Urt. v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. Juni 2010 - 9 ME 223/09 - OVG Bremen, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 1 B 317/08 - OVG Sachsen, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 2. November 2005 - 1 L 105/05 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 37 Rdnr. 8 ff., m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 490a, 490d, m.w.N. zu einmaligen Straßenausbaubeiträgen).
  • OVG Sachsen, 08.04.2009 - 5 D 32/07

    Abwasserabgabe; Bürgermeisterkanal; Teilortkanalisation; Kostenunterdeckung;

    Nur in diesem Umfang kann es hingenommen werden, wenn der in unterschiedlichem Maße vermittelte Vorteil nicht abgebildet wird (SächsOVG, Urt. v. 3.9.2008 - 5 B 289/04 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 B 357/08

    Straßenausbaubeitrag; Treu und Glauben

    Eine solche Verteilungsregelung ist rechtswidrig (SächsOVG, Urt. v. 3.9.2008 - 5 B 289/04 -, SächsVBl. 2009, 86) Allerdings kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verteilungsregelung geeignet ist, die sachliche Beitragspflicht entstehen zu lassen, nicht auf die Verhältnisse in der gesamten Gemeinde, sondern auf die Verhältnisse im konkreten Abrechnungsgebiet an (Grundsatz der regionalen Teilsarbeit, vgl. SächsOVG, Urt. v. 3.9.2008, a. a. O.).

    Ob dies zu dem Ergebnis führt, dass damit hier eine vorteilsgerechte Verteilung des Ausbauaufwandes nicht möglich ist, hängt weiter davon ab, ob trotz der Bebaubarkeit von Grundstücken mit fünf Vollgeschossen der auch im Ausbaubeitragsrecht anwendbare Grundsatz der Typengerechtigkeit die fehlende Differenzierung zwischen dem vierten und dem fünften Vollgeschoss rechtfertigt (vgl. hierzu: SächsOVG, Urt. v. 3.9.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47, und Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31).

    Eine Verteilungsregelung ist im Straßenausbaubeitragsrecht daher nur dann als eine unzureichende Grundlage für eine Heranziehung zu qualifizieren, wenn sie nicht genügt, um den für eine bestimmte beitragsfähige Ausbaumaßnahme entstandenen umlagefähigen Aufwand angemessen vorteilsgerecht zu erfassen (SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 90f.; vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 36 Rn. 11).

  • OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen

    13 Denn selbst wenn diese Satzungsregelung insoweit ungenügend differenzieren würde, wäre sie nicht zu beanstanden, wenn die betroffene Fallgruppe vernachlässigt werden durfte, weil sie bei der unvermeidbar typisierenden Betrachtung nicht ins Gewicht fällt, was solange der Fall ist, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle vom "Typ" abweichen (sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit, vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 67; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 94 = SächsVBl 2009, 86 ff.; SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 117 = KStZ 2010, 134 ff.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47, und Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31).
  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47, und Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31).
  • VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21

    Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag

    Erscheint eine Verkehrsfläche augenfällig als abgegrenztes, eigenständiges Element des Straßennetzes, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 9.4.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn. 25 f..; SächsOVG, Urt. v. 31.3.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20.2.2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3.9.2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47; OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6.5.2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - 5 A 541/10

    Straßenausbaubeitrag, Anteil des öffentlichen Interesses, Vorteilsprinzip,

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31 = KStZ 2005, 192 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2006 - 5 BS 3/06 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47 = SächsVBl. 2009, 86 ff.).
  • VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18

    Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße;

  • OVG Sachsen, 06.11.2012 - 5 B 230/12

    Straßenausbaubeitrag, Verkehrsanlage, Abschnittsbildung

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